Wut im Tourismus
"Eine Frechheit!" Feiertagsarbeit wird jetzt besteuert
26.05.2025Die Wut bei Kellnern, Pflegekräften und Tourismus-Mitarbeitern kocht hoch: Seit 1. Jänner 2025 müssen sie Steuern auf Feiertagslöhne zahlen – und das teilweise rückwirkend!
"Wir haben das nicht gewusst", empört sich eine Servierkraft gegenüber oe24. "Erst jetzt hat unsere Firma uns informiert – das Sparpaket trifft wieder die Arbeitenden!" Es ist wirklich ein Steuer-Hammer: Feiertagsdienste werden ab heuer besteuert.
Was steckt hinter der neuen Steuer-Regel?
Hinter der Besteuerung von Feiertagsarbeit steckt ein Urteil des Bundesfinanzgerichts. Bis 2024 war Feiertagsarbeit steuerfrei, wenn kein extra Zuschlag gezahlt wurde. Das ist jetzt vorbei. Im April übernahm das Finanzministerium die neue Regel, die Firmen informieren jetzt ihre Mitarbeiter.
Aus der Arbeiterkammer heißt es zu oe24: Wenn es keinen Zuschlag am Feiertag gibt, sondern es normale Dienstzeit war, dann zahlt man jetzt Steuern. Teils bis zu 130 Euro/Monat.
Tourismus-Mitarbeiter: "Trifft uns hart"
Bis 2024 war Feiertagsarbeit steuerfrei, wenn kein extra Zuschlag gezahlt wurde. Doch das Bundesfinanzgericht kippte diese Praxis im Dezember 2024 – und das Finanzministerium bestätigte jetzt: Ab 2025 wird das Feiertagsentgelt wie normales Einkommen besteuert!
Ausnahme: Nur wer einen gesonderten Feiertagszuschlag bekommt, bleibt steuerbegünstigt.
"Das ist eine bodenlose Frechheit!", schimpft ein Wiener Gastronom. "Erst Trinkgeld besteuern, jetzt auch noch Feiertagsarbeit – wo soll das enden?"
"Die Regierung lässt uns im Regen stehen", klagt eine Kellnerin. "Wir rackern uns ab, und dann wird auch noch jeder Cent besteuert."
Offiziell heißt es aus dem Finanzministerium, man wolle mit der Neuregelung "klare Verhältnisse" schaffen. Doch viele sehen darin eine versteckte Steuererhöhung.