Affären

Postenschacher: So kann Wöginger einer Strafe entgehen

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ÖVP-Klubchef August Wöginger wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt. Er könnte durch eine Diversion einer strafrechtlichen Verurteilung entgehen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA will in der Postenschacher-Affäre rund um das Finanzamt Braunau/Inn Anklagen unter anderem gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger erheben - oe24 berichtete bereits. Der ÖVP-Politiker hatte 2017 zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters beim damaligen Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid interveniert - der Parteifreund wurde dann tatsächlich Leiter der Behörde. Die unterlegene, aber erstgereihte Finanzbeamtin bekam allerdings beim Verwaltungsgericht Recht, der Postenschacher ist seitdem quasi amtlich. Wöginger bestritt bisher alle Vorwürfe.

Einem Prozess steht nichts mehr im Wege

Da Wöginger laut ÖVP-Klub keinem Einspruch gegen die Anklage einlegen will, wird sie rechtskräftig werden - einem Prozess vor dem Landesgericht Linz steht also nichts mehr im Wege. Und ob eine Anklage einer der wichtigsten Regierungspolitiker wohl beispiellos ist, steht die ÖVP hinter ihrem Klubobmann, der sein Mandat demnach behalten wird.

Thomas Schmid vor Gericht
© APA/MAX SLOVENCIK
× Thomas Schmid vor Gericht

Eines ist fix: So ein Prozess ist kein Spaziergang. Zwar ist eine Anklage bei Regierungspolitikern wegen Parteibuchwirtschaft beispiellos - in diesem Fall ist aber ausgerechnet die Adresse der Intervention - nämlich Ex-Finanzministeriumsgeneral Thomas Schmid - Kronzeuge. Zudem ist die Einflussnahme Wögingers genau mittels Chats dokumentiert.

Allerdings könnte Wöginger nach einer Strafrechtsreform 2011 einer Verurteilung entgehen - nämlich durch eine sogenannte Diversion. Der ÖVP-Politiker müsste in diesem Fall den Sachverhalt "hinreichend klären", sprich: ein umfangreiches Geständnis ablegen. Insbesondere bei "leichteren Fällen von Amtsmissbrauch" kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einer Diversion zustimmen. Wöginger müsste dann entweder zur Zahlung eines Geldbetrags, der Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder einem Tatausgleich bereit sein. Das Spannende daran: Bei einer Diversion wird das Verfahren nicht mit einer Verurteilung beendet, und es erfolgt keine Eintragung im Strafregister.

Bisher klingt Wöginger allerdings nicht so, als ob er etwas zugeben will. "Ich habe immer gesagt: Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist. Und ich habe ihn stets für einen qualifizierten, untadeligen und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten", so seine schriftliche Stellungnahme nach Bekanntwerden der Anklageerhebung. "Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen."

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