Die Freiheitlichen wollen Ex-ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner vor den Verfassungsgerichtshof stellen.
Das Mega-Budgetdefizit, das vor der Nationalratswahl zudem noch verschwiegen wurde, hat einen Namen: Finanzminister war von 6. Dezember 2021 bis 20. November 2024 Magnus Brunner. Der Vorarlberger amtiert inzwischen als EU-Kommissar für Migration - den Budget-Scherbenhaufen muss die neue Ampelregierung aufräumen. Und der ist bekanntlich enorm: Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich im letzten Amtsjahr Brunners um 22,6 Mrd. Euro auf 394,1 Mrd. Euro. Die Schuldenquote – das Verhältnis der Staatsschulden zur nominellen Wirtschaftsleistung – stieg von 78,5 % auf 81,8 %. Ein absoluter Rekordwert. Brunner wollte beim Defizit ursprünglich unter der Maastricht-Grenze von 3 % des BIP bleiben - geworden sind es am Ende 4,7 %!
Die FPÖ will das nicht sang- und klanglos hinnehmen. Wie der Parlamentsklub gegenüber oe24 bestätigte, wird in der Budgetwoche rund um den 13. Mai ein Antrag auf Ministeranklage eingebracht. Geht der Antrag durch, müsste sich Brunner in einem offiziellen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verantworten, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.
Bei den Blauen hat die Causa - neben dem Antrag auf den Pilnacek-U-Ausschuss - Priorität. Brunner müsste nachgewiesen werden, dass er in seiner Amtsführung Vorschriften der Bundesverfassung oder einzelne Gesetze verletzt hat. Ob auch eine noch so verantwortungslose Budgeterstellung dazugehört, bliebe wohl abzuwarten. Im Falle einer Verurteilung droht ein Amtsverlust, was Brunner egal sein dürfte. Allerdings ist auch ein befristeter Entzug des Wahlrechts möglich - immerhin hätte Brunner Anrecht auf einen Sitz im Nationalrat.
Nur: Dass der FPÖ-Antrag die für die Anklage nötige Mehrheit im Nationalrat bekommt, ist nicht zu erwarten: Denn dass die ÖVP einer Anklage Brunners zustimmt, ist auszuschließen - und ihre Koalitionspartner SPÖ und Neos sind an ein gemeinsames Stimmverhalten gebunden. Und so kann Brunner weiter ruhig schlafen - außer ihn drückt doch das Gewissen.